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Sa. 09:00–13:00 Uhr

Apothkerin mit Medikamenten in der Hand

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Das rosa Rezept:
Ausstellungstag + 28 Tage (Ausnahme: Retinoide für Frauen im gebärfähigen Alter nur 6 Tage nach Ausstellungstag)

Das Privatrezept:
Ausstellungstag + 3 Monate

Das gelbe BTM-Rezept:
Ausstellungstag + 7 Tage

Das T-Rezept:
Ausstellungstag + 6 Tage

Das grüne Rezept:
Unbegrenzt, wenn kein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnet wurde. Sonst wie das Privatrezept. (3)

Quelle: Deutsches Apotheken Portal

Wie hoch ist meine Zuzahlung?

Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels. Generell sind Kinder unter 12 Jahren von der Zuzahlung ausgenommen.

Beispiele:

  • Kostet ein Medikament 10 Euro, zahlt der Patient 5,00 Euro
  • Kostet ein Medikament 75 Euro, zahlt der Patient 7,50 Euro
  • Kostet es 400 Euro, zahlt er 10,00 Euro
  • Kostet es 4,75 Euro, zahlt er 4,75 Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen können sogenannte Festbeträge festlegen. Das bedeutet, dass nicht mehr als die Summe des Festbetrages übernommen wird. Sollte ein Medikament über diesem Festbetrag liegen, ist in allen Fällen die Differenz durch den Versicherten plus Zuzahlung zu leisten.

Ausnahme: Sind die für die Krankenkassen rabattierten Arzneimittel nicht lieferfähig, wird die Differenz durch die Krankenkasse getragen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Was ist ein Rabattvertrag?

Krankenkassen können mit Arzneimittelherstellern Preisrabatte aushandeln. Durch solche Rabattverträge z.B. für Arzneimittel, die oft verordnet werden, können die Kassen bei den Arzneimittelkosten sparen.

Schon seit 2007 gilt: Die Apotheker:innen sind verpflichtet, bevorzugt rabattierte Arzneimittel abzugeben, also ein von der Arztpraxis verordnetes Arzneimittel gegen das Präparat eines Herstellers auszutauschen, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat, es sei denn, die Arztpraxis schließt den Austausch ausdrücklich aus.

Die Voraussetzungen für die vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel sind gesetzlich geregelt:

  • Identischer Wirkstoff
  • Identische Wirkstärke
  • Gleiches Anwendungsgebiet
  • Gleiche oder austauschbare Darreichungsform
  • Gleiche Packungsgröße (N-größe)

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Was ist, wenn mein Medikament nicht vorrätig ist?

Sollte ihr Medikament nicht vorrätig sein, können wir dieses gewöhnlich innerhalb von drei bis vier Stunden in die Apotheke kommen lassen. Bei Bestellung bis ca. 16:00 Uhr können wir Ihnen das Medikament noch am selben Tag (innerhalb unseres Liefergebietes) per Fahrradboten liefern. Wir werden auch über Nacht beliefert.

Ausnahme: Kühlkettenpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel müssen persönlich entgegengenommen werden und sind bei Lieferung über Nacht ab 12:30 Uhr am nächsten Tag verfügbar.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

0251 - 375 767

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